Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der goldsteps consulting GmbH & Co. KG (Veranstalter)

1. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen wie Seminare, Schulungen, Workshops, Inhouse-Veranstaltungen und Lehrgänge des Veranstalters.
Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die Seminar- oder Lehrgangsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldeeingangsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Internetseite goldsteps.de oder in E-Mails, gedruckten Programmheften, Anschreiben etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden" eine verbindliche Anmeldung zur dar-gestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazi-tätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Bei Veranstaltun-gen mit anschließender Prüfung werden die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers von dem Prüfungsunternehmen (z.B. TÜV) geprüft und nicht vom Veranstalter.

3. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Die Preise gelten für den in der Anmeldebestätigung aufgeführten Leistungsumfang und verstehen sich in Euro (zzgl. USt., sofern nicht von der USt. befreit). Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich. Sofern Lernmittel separat zu erwerben sind, sind die Kosten der empfohlenen Lernmittel (z. B. Bücher) in den Flyern, den Broschüren und im Internet zu Informationszwecken aufgeführt. Sofern eine Prüfung nach dem Lehrgang erfolgen soll, so ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die die Prüfungsgebühren direkt in Rech-nung stellt. Zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts ist auch der Teilnehmer verpflichtet, der nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt, aber dessen Kündigung in Schrift- oder Textform beim Veranstalter noch nicht eingegangen ist.

4. Rücktritt/Kündigung
Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform (vor Veranstaltungsbeginn) bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (nach Veranstaltungsbeginn) beim Veranstalter:

  • Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu vier Tagen (bis zu 32 Unterrichtsstunden):
    Ein Rücktritt ist bis 7 Kalendertage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder wenn der Teilnehmer nicht erscheint, ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Veranstaltungen mit einer Dauer ab fünf Tagen (40 Unterrichtsstunden und mehr) und Ausbilderlehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung:
    Ein Rücktritt ist bis zu 21 Kalendertage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung nach dieser Frist wird ein Stornoentgelt von 30 % der Veranstaltungskosten erhoben, es sei denn, dass die Abrechnung der bis dahin gehaltenen Stunden diesen Betrag übersteigt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Lehrgänge mit anschließender Prüfung:
    Ein Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Beginn kostenlos möglich. Danach ist eine Kündigung in Schrift- oder Textform mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich, frühestens aber zum Ende der ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Inhouse-Veranstaltungen (exklusiv für ein Unternehmen konzipierte und organisierte Veranstaltungen):
    Ein Rücktritt ist bis 21 Kalendertage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rück-tritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor Beginn sind 50 % des Angebotspreises und bei einem Rücktritt 7 bis 1 Kalendertag(e) vor Beginn ist der volle Angebotspreis zu bezahlen. Dem Kun-den steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Absage von Seminaren und Lehrgängen durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig er-stattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.

6. Durchführungsabweichung
Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern. Ebenso behalten wir uns vor, einen vorgesehenen Trainer durch einen anderen Trainer, der bei der jeweiligen Akkreditierungsstelle für die jeweilige Schulung zugelassen ist, zu ersetzen.
Die Teilnehmer sind weder zur Minderung der Teilnahmegebühren noch zu einem Rücktritt berechtigt, wenn einzelne Inhalte oder der Schulungsablauf von der Schulungsbeschreibung abweichen, sofern von der in der Schulungsbeschreibung ausgewiesenen Themengestaltung nur unwesentlich abgewichen wird. Entsprechendes gilt bei der Auswechslung eines Trainers, sofern der neue Trainer über entsprechende Qualifikationen verfügt.

7. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwen-dig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Bei Lehrgängen mit anschließender Prüfung oder bei separaten Prüfungen ohne Lehrgang können die Daten an die zuständige Fachabteilung des Prüfungsunternehmens weitergeleitet werden, die die Prüfung abnimmt. Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten vom Veranstalter gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
Im Übrigen bitten wir unsere Datenschutzerklärung auf unsere Homepage unter goldsteps.de/datenschutz/ zu beachten.

10. Urheberrecht
Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

11. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.

12. Allgemeines
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, Bielefeld.